Lebensbescheinigung / Lebensbestätigung
Lebensbescheinigungen werden vorwiegend von Versicherungen oder der AHV verlangt. Sie beweisen, dass die versicherte Person noch am Leben ist.
Für den Erhalt dieser Bescheinigung ist es deshalb unumgänglich, dass Sie persönlich vorbeikommen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.
Sollte aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, melden Sie sich bitte bei uns.